Frauenhaus Liechtenstein
Frauenhaus Fürstentum Liechtenstein Tel.: +423 380 02 03 KontaktpersonLisa Krassnitzer Tel. +423 380 02 04 Ziel und ZielgruppeDas Frauenhaus bietet Frauen und deren Kinder, die von physischer, psychischer, sexueller und/oder ökonomischer Gewalt betroffen sind, Schutz, Unterkunft, Beratung und Begleitung. Dabei arbeiten wir auf das eigenständige Leben der BewohnerInnen hin. Fachlich qualifizierte Mitarbeiterinnen unterstützen Frauen darin, sich mit dem Erlebten auseinander zu setzen, selbstverantwortlich neue Zukunftsperspektiven zu entwickeln und die entsprechenden Schritte einzuleiten. Unbürokratische Selbsthilfe Bei und finden gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder zu jeder Tages- und Nachtzeit Schutz und Unterkunft. Frauen erhalten Hilfestellung, unabhängig davon, ob sie über Dokumente, finanzielle Mittel oder Beweise für ihre Misshandlung verfügen. Kriterium für die Unterstützung ist die Aussage der Frau über ihre Gefährdung und ihre Gewalterfahrungen. Begleitung und Beratung sind kostenlos. Aufgabenschwerpunkte
Wir über unsDer Verein zum Schutz misshandelter Frauen und deren Kinder trägt als
Non-Profit-Organisation das Frauenhaus Liechtenstein. Der Vorstand des
Vereins zeichnet sich verantwortlich für die strategische Ausrichtung
und Entwicklung des Frauenhauses. Im Frauenhaus selbst sind die
qualifizierten Fachfrauen unter der Führung einer Stellenleiterin
zuständig für die Beratung und Begleitung der Klientinnen sowie für die
Umsetzung der Ziele und Massnahmen. ÖffnungszeitenWir sind ein 24h-Betrieb. Ein Eintritt ist Tag und Nacht möglich. MitgliedschaftenMitgliedschaften unterstützen das Frauenhaus ideell und finanziell. Der Mitgliederbeitrag beträgt CHF 60.-- für Einzelpersonen, bzw. CHF 150.-- für Vereine. Finanzen:Das Land Liechtenstein subventioniert das Frauenhaus mit einem jährlichen Beitrag. Wir sind darüber hinaus auf Spenden angewiesen, um alle Aufwendungen abdecken zu können. LeistungsauftragSeit November 1999 anerkennt der Landtag das Frauenhaus definitiv als private Sozialhilfe-Trägerin. Verbunden mit dieser Anerkennung wurde ein Leistungsvertrag abgeschlossen. |
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